Rechtsprechung
SG Hannover, 13.02.2007 - S 14 R 1109/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,112968) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 21.10.2004 - 1 BvR 1596/01
Auszug aus SG Hannover, 13.02.2007 - S 14 R 1109/06
Die Kammer hat das Verfahren zunächst im Hinblick auf eine zu dieser Problematik an-hängige Verfassungsbeschwerde (1 BvR 1596/01) mit Beschluss vom 8. Oktober 2003 ruhend gestellt und, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 21. Ok-tober 2004 die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat, auf Antrag der Beklagten wieder aufgenommen.Diese Entscheidung wird mit dem Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsge-richts vom 21. Oktober 2004 (Aktenzeichen 1 BvR 1596/01 = SozR 4/2600 § 56 Nr. 2) bestätigt.
- BVerfG, 29.03.1996 - 1 BvR 1238/95
Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der …
Auszug aus SG Hannover, 13.02.2007 - S 14 R 1109/06
Insbesondere hat das Bundesverfassungsgericht bereits in dem Nicht-annahmebeschluss vom 29. März 1996 (Aktenzeichen 1 BvR 1238/95 = FamRZ 1996, 789) die Bestimmung des § 249 Abs. 1 SGB VI für verfassungsgemäß erachtet und zur Begründung ausgeführt, dass die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers unzulässig be-schränkt werde, wenn es ihm verwehrt wäre, eine derart komplexe Reform wie die Be-rücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der Altersversorgung in mehreren Stufen zu verwirklichen und in der derzeitigen Lage der Rentenversicherung durch die Stichtags-regelegung zum 1. Januar 1992 der Gestaltungsspielraum nicht überschritten worden sei.